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Weseranpassung

Festsetzung des Untersuchungsrahmens nach Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz erfolgt



Das vorbereitende Verfahren startete im Frühjahr 2022 mit einer Besprechung zur Ermittlung des Untersuchungsrahmens für den UVP-Bericht – dem sogenannten Scopingtermin. Im November 2022 erfolgte die Festsetzung des Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsuntersuchungen für die Fahrrinnenanpassung der Außenweser und der Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) zwischen Bremerhaven und Brake durch die zuständige Behörde (Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt).

Die Festsetzungen erfolgten gemäß Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Dabei wurden die beiden vom Träger des Vorhabens (WSA Weser-Jade-Nordsee) vorgelegten Scoping-Unterlagen vom 14.03.2022, der Inhalt des Scoping-Termins am 11.05.2022 in Bremerhaven sowie die von den Behörden, Verbänden und Privaten abgegebenen Stellungnahmen berücksichtigt.

Mit dem Untersuchungsrahmen legt die zuständige Behörde fest, was durch den Träger des Vorhabens in den Planunterlagen alles berücksichtigt, untersucht und bewertet werden muss. Diese verbindlichen Vorgaben sind maßgebend dafür, dass das WSA Weser-Jade-Nordsee in der nächsten Zeit alle Planunterlagen und Gutachten erstellen kann, um die voraussichtlichen Auswirkungen der beiden Vorhaben zu ermitteln und zu bewerten.

Die Unterlagen zur Festsetzung des Untersuchungsrahmens beider Vorhaben sowie weitere Informationen finden Sie hier

Ausbauziele Außenweser und Unterweser (Nord)



Transportrouten, Schifffahrt und die Hafenstädte prägen seit jeher die Weserregion. Mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Häfen und der wachsenden Anzahl an immer größer werdenden Schiffen nehmen auch die Anforderungen an die Bundeswasserstraße Weser zu.

Als Unterbehörde der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Weser-Jade-Nordsee für den Ausbau und die Unterhaltung der Bundeswasserstraße Weser verantwortlich. Hierunter fällt die geplante Weseranpassung, unter der die Vorhaben Fahrrinnenanpassungen der Außenweser und Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) zusammengefasst werden.

Die geplanten Vorhaben sind im Bundesverkehrswegeplan 2030 im vordringlichen Bedarf aufgenommen und Gegenstand des Wasserstraßenausbaugesetzes sowie des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes.

Das WSA Weser-Jade-Nordsee ist Träger des Vorhabens (TdV).

Ziel des Vorhabens in der Außenweser ist die Anpassung der Fahrrinne an die Entwicklungen im Schiffsverkehr zur Gewährleistung einer tideunabhängigen Erreichbarkeit des Containerterminals (CT)  Bremerhaven für Großcontainerschiffe mit einem Abladetiefgang von 13,50 m sowie die Gewährleistung von Begegnungsverkehren in der äußeren Außenweser zur Reduzierung von Wartezeiten. In diesem Zuge wird auch die hafenbezogene Wendestelle gegenüber dem CT auf das Maß der geplanten Sollsohle der Außenweser vertieft.

Ziel des Vorhabens in der Unterweser (Nord) ist die Anpassung der Fahrrinne an die Entwicklungen im Schiffsverkehr. Mit der Fahrrinnenanpassung soll die tideabhängige Erreichbarkeit des Hafens Brake für Schiffe mit einem Abladetiefgang von 12,80 m ermöglicht werden.

Natur- und Umweltschutz haben bei den geplanten Anpassungsmaßnahmen einen hohen Stellenwert. Ökologische und naturschutzfachliche sowie wasserwirtschaftliche Maßnahmen werden von Anfang an in das Vorhaben integriert, um in den betroffenen Flussregionen ökologische und ökonomische Interessen in Einklang zu bringen.

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