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Festsetzung des Untersuchungsrahmens

Der Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchungen für die Fahrrinnenanpassungen wurde festgesetzt.

Das vorbereitende Verfahren startete im Frühjahr 2022 mit einer Besprechung zur Ermittlung des Untersuchungsrahmens für den UVP-Bericht – dem sogenannten Scopingtermin. Im November 2022 erfolgte die Festsetzung des Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsuntersuchungen für die Fahrrinnenanpassung der Außenweser und der Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) zwischen Bremerhaven und Brake durch die zuständige Behörde (Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt).

Die Festsetzungen erfolgten gemäß Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Dabei wurden die beiden vom Träger des Vorhabens (WSA Weser-Jade-Nordsee) vorgelegten Scoping-Unterlagen vom 14.03.2022, der Inhalt des Scoping-Termins am 11.05.2022 in Bremerhaven sowie die von den Behörden, Verbänden und Privaten abgegebenen Stellungnahmen berücksichtigt.

Mit dem Untersuchungsrahmen legt die zuständige Behörde fest, was durch den Träger des Vorhabens in den Planunterlagen alles berücksichtigt, untersucht und bewertet werden muss. Im Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz gelten die gleichen Maßstäbe für Umweltverträglichkeitsprüfungen wie bei einem Planfeststellungsverfahren.

Durch die erfolgte Festsetzung des Untersuchungsrahmens kann das WSA Weser-Jade-Nordsee in der nächsten Zeit alle Planunterlagen und Gutachten erstellen, um die voraussichtlichen Auswirkungen der beiden Vorhaben zu ermitteln und bewerten. In Einzelfällen legt der Untersuchungsrahmen noch nicht endgültig fest, welche Detailuntersuchungen durchzuführen sind. Hierfür können z.B. noch Absprachen mit den Fachbehörden der Länder notwendig sein.

Der Untersuchungsrahmen enthält detaillierte Vorgaben bezüglich der vorzunehmenden Untersuchungen und Modellierungen sowie der Einholung von Sachverständigengutachten und weiterem Datenmaterial. Viele Untersuchungen sind bereits angelaufen, weit fortgeschritten oder gar abgeschlossen – zum Teil ist auch der Zugriff auf bestehende Untersuchungen möglich.

Jede der nun anzufertigen Planunterlagen, bestehend aus UVP-Bericht, Fachbeiträgen und weiteren Untersuchungen, basiert auf einer Vielzahl an Daten. Sofern vorhandene Daten nicht aktuell oder ausreichend sind, werden Kartierungen und Bestandserfassungen durchgeführt. Für die Auswertung der neu gewonnenen Daten nutzen wir z.B. die Expertise der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) sowie von Ingenieur- und Planungsbüros. Die erhobenen Daten bilden die Grundlage für weitere Gutachten.