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Untersuchungsrahmen

Das vorbereitende Verfahren sieht als ersten Verfahrensschritt eine Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen nach § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Nach den Vorschriften des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes muss die zuständige Behörde (Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt) dem Träger des Vorhabens (WSA Weser-Jade-Nordsee), den zu beteiligenden Behörden und Verbänden sowie der betroffenen Öffentlichkeit vor der Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen Gelegenheit zu einer Besprechung geben („Scopingtermin“).

Im zweiten Verfahrensschritt erfolgt gemäß Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung die Festsetzung des Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsuntersuchungen für die Fahrrinnenanpassung der Außenweser und der Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) zwischen Bremerhaven und Brake durch die zuständige Behörde.