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Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen

Das vorbereitende Verfahren sieht als ersten Verfahrensschritt eine Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen nach § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Nach den Vorschriften des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes muss die zuständige Behörde (Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt) dem Träger des Vorhabens (WSA Weser-Jade-Nordsee), den zu beteiligenden Behörden und Verbänden sowie der betroffenen Öffentlichkeit vor der Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen Gelegenheit zu einer Besprechung geben.

Dieser sogenannte Scopingtermin umfasst den Gegenstand, den Umfang und die Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung und der weiteren mit dem Verkehrsinfrastrukturprojekt verbundenen Umweltprüfungen. Als Grundlage für die Besprechung und die Festlegung des Untersuchungsrahmens hat das WSA Weser-Jade-Nordsee jeweils eine Unterlage zu den Projekten vorgelegt. Diese Scopingunterlagen und die offizielle Bekanntmachung finden Sie am Ende dieser Seite.

Alle Personen, deren Belange von einer späteren Zulassungsentscheidung bezüglich eines oder beider Vorhaben berührt werden, konnten an dem Scopingtermin teilnehmen. Diese Besprechung fand am 11.05.2022 im Veranstaltungszentrum Fischbahnhof in Bremerhaven statt. Die Präsentationsfolien zum Scopingtermin finden Sie ebenfalls unten unter „Dokumente“.

Bei der ganztägigen Besprechung waren knapp 100 Personen anwesend. Die Teilnehmenden nutzen ausgiebig die Gelegenheit, um Fragen zu den vorgelegten Scopingunterlagen zu stellen sowie sich zum Untersuchungsrahmen der beiden Vorhaben zu äußern. Diese Anmerkungen werden ebenso wie die vorab schriftlich eingegangenen Stellungnahmen bei der Festsetzung des Untersuchungsrahmens durch die GDWS einbezogen. Das WSA Weser-Jade-Nordsee bedankt sich für alle Stellungnahmen sowie Ihre persönliche Teilnahme am Scopingtermin.