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Anhörungsverfahren

Im Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) ist geregelt, dass als Bestandteil des „Vorbereitenden Verfahrens“ nach der Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen ein Anhörungsverfahren durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt als zuständige Behörde durchzuführen ist.

Dieses folgt nach Erstellung aller Planunterlagen. Dabei werden Stellungnahmen von Fachbehörden eingeholt und die von dem Vorhaben Betroffenen sowie die anerkannten Vereinigungen können Einwendungen erheben. Daran anschließend wird nach den zwingenden Vorschriften des MgvG ein Erörterungstermin stattfinden.

Entsprechende Informationen werden rechtzeitig hier bereitgestellt.