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Abschlussbericht

Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) sieht nach dem Abschluss des Anhörungsverfahrens als letzten Bestandteil des „Vorbereitenden Verfahrens“ die Erstellung eines Abschlussberichts vor. Für den Abschlussbericht ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt als zuständige Behörde verantwortlich.

Entsprechende Informationen werden rechtzeitig hier bereitgestellt.