Glossar
Das Glossar bietet eine Liste mit Erklärungen verschiedener Fachbegriffe.
BMVI | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur |
DGM-W | Digitales Geländemodell Wasser Höhenprofil des unter Wasser liegenden Geländes |
FFH | Fauna-Flora-Habitat |
GDWS | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Mittelinstanz der WSV. Für die Weseranpassung gemäß MgvG die zuständige Behörde zur Durchführung des vorbereitenden Verfahrens. |
GÜBAK | Gemeinsame Übergangsbestimmungen zum Umgang mit Baggergut in den Küstengewässern Die GÜBAK haben zum Ziel, einheitliche Maßstäbe und Kriterien für den Umgang mit Baggergut zu schaffen sowie negative Auswirkungen auf die Umwelt und legitime menschliche Nutzungen weitestgehend zu minimieren. Dabei sind die Anforderungen des europäischen und nationalen Gewässer-, Meeres- und Naturschutzes zu erfüllen und wirtschaftliche Belange, wie Hafen- und Verkehrswirtschaft, Tourismuswirtschaft und Fischerei zu wahren. Die Übergangsbestimmungen haben vorläufigen Charakter. Eine Überarbeitung der bisherigen Regelungen erfolgt derzeit durch die BfG im Auftrag des BMVBS. Nach Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene soll die derzeit vorliegende Übergangsregelung durch die neue Regelung ersetzt werden. |
HABAK-WSV | Handlungsanweisung Baggergut Küste für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Die Handlungsanweisung beschreibt Arbeitsschritte für Baggervorhaben, die in der Praxis – je nach Rahmenbedingungen – durchzuführen sind. Das zuständige WSA hat zu gewährleisten, dass: |
MgvG | Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz Gegenstand dieses Gesetzes ist es, ein Verfahren zu schaffen, um anschließend den Neu- oder Ausbau sowie die Änderung von Verkehrsinfrastruktur durch Gesetz anstelle eines Verwaltungsaktes zulassen zu können. Das Gesetz beinhaltet 28 Infrastrukturprojekte aus dem Bereich Eisenbahn, Bundeswasserstraßen und Bundesfernstraßen. |
Sandriffel | Struktur an der Flusssohle. Dabei handelt es sich um z. T. mehrere Meter hohe dünenartige Sandhügel, die sich im Tide- und Abflussgeschehen verlagern. |
SKN-14m | Im Rahmen des 1998 planfestgestellten Vorhabens wurde die Außenweser zwischen km 130 und 65 auf 14m unter Seekartennull (SKN) vertieft. |
TdV | Träger des Vorhabens Die nach dem Fachgesetz zuständige Stelle für den Neu- oder Ausbau oder die Änderung des jeweiligen Verkehrswegs. |
Verkehrssicherungspeilungen | Regelmäßige Messungen der Sohlhöhe in der Fahrrinne. Diese dienen der Gewährleistung der planfestgestellten Fahrrinnentiefe. |
WRRL | Wasserrahmenrichtlinie |
WSV | Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung Ist dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nachgeordnet und gliedert sich in eine Mittel- und Unterinstanz. Die WSV ist für den Betrieb, den Erhalt sowie den Aus- und Neubau der Bundeswasserstraßen verantwortlich. Dazu zählen auch die Unterhaltung von Anlagen wie Schleusen, Wehre, Brücken und Hebewerke. Es gehört zu unseren Hauptaufgaben, für einen sicheren und reibungslos fließenden Schiffsverkehr zu sorgen. https://www.gdws.wsv.bund.de/DE/gdws/01_ueber-uns/organigramm/Organisationsplan_WSV_pdf.html?nn=1214012 |
WSA-WJN | Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee Unterinstanz der WSV; TdV der Weseranpassung |