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Glossar

Das Glossar bietet eine Liste mit Erklärungen verschiedener Fachbegriffe.

BMVI
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
DGM-W

Digitales Geländemodell Wasser

Höhenprofil des unter Wasser liegenden Geländes

FFH
Fauna-Flora-Habitat
GDWS

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Mittelinstanz der WSV. Für die Weseranpassung gemäß MgvG die zuständige Behörde zur Durchführung des vorbereitenden Verfahrens.

GÜBAK

Gemeinsame Übergangsbestimmungen zum Umgang mit Baggergut in den Küstengewässern

Die GÜBAK haben zum Ziel, einheitliche Maßstäbe und Kriterien für den Umgang mit Baggergut zu schaffen sowie negative Auswirkungen auf die Umwelt und legitime menschliche Nutzungen weitestgehend zu minimieren. Dabei sind die Anforderungen des europäischen und nationalen Gewässer-, Meeres- und Naturschutzes zu erfüllen und wirtschaftliche Belange, wie Hafen- und Verkehrswirtschaft, Tourismuswirtschaft und Fischerei zu wahren.

Die Übergangsbestimmungen haben vorläufigen Charakter. Eine Überarbeitung der bisherigen Regelungen erfolgt derzeit durch die BfG im Auftrag des BMVBS. Nach Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene soll die derzeit vorliegende Übergangsregelung durch die neue Regelung ersetzt werden.

HABAK-WSV

Handlungsanweisung Baggergut Küste für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Die Handlungsanweisung beschreibt Arbeitsschritte für Baggervorhaben, die in der Praxis – je nach Rahmenbedingungen – durchzuführen sind. Das zuständige WSA hat zu gewährleisten, dass:
- eine wirtschaftliche und umweltverträgliche Baggergutunterbringung stattfindet,
- die Arbeitsschritte in angemessener Zeit und kostengünstig durchgeführt werden.

MgvG

Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz

Gegenstand dieses Gesetzes ist es, ein Verfahren zu schaffen, um anschließend den Neu- oder Ausbau sowie die Änderung von Verkehrsinfrastruktur durch Gesetz anstelle eines Verwaltungsaktes zulassen zu können. Das Gesetz beinhaltet 28 Infrastrukturprojekte aus dem Bereich Eisenbahn, Bundeswasserstraßen und Bundesfernstraßen.

SandriffelStruktur an der Flusssohle. Dabei handelt es sich um z. T. mehrere Meter hohe dünenartige Sandhügel, die sich im Tide- und Abflussgeschehen verlagern.
SKN-14m      Im Rahmen des 1998 planfestgestellten Vorhabens wurde die Außenweser zwischen km 130 und 65 auf 14m unter Seekartennull (SKN) vertieft.
TdV

Träger des Vorhabens

Die nach dem Fachgesetz zuständige Stelle für den Neu- oder Ausbau oder die Änderung des jeweiligen Verkehrswegs.

VerkehrssicherungspeilungenRegelmäßige Messungen der Sohlhöhe in der Fahrrinne. Diese dienen der Gewährleistung der planfestgestellten Fahrrinnentiefe.
WRRLWasserrahmenrichtlinie
WSV

Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung

Ist dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nachgeordnet und gliedert sich in eine Mittel- und Unterinstanz. Die WSV ist für den Betrieb, den Erhalt sowie den Aus- und Neubau der Bundeswasserstraßen verantwortlich. Dazu zählen auch die Unterhaltung von Anlagen wie Schleusen, Wehre, Brücken und Hebewerke. Es gehört zu unseren Hauptaufgaben, für einen sicheren und reibungslos fließenden Schiffsverkehr zu sorgen.

https://www.gdws.wsv.bund.de/DE/gdws/01_ueber-uns/organigramm/Organisationsplan_WSV_pdf.html?nn=1214012

WSA-WJN

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee

Unterinstanz der WSV; TdV der Weseranpassung