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Was soll durch die geplante Weservertiefung erreicht werden?

Für den Containerterminal Bremerhaven soll durch den Ausbau der Fahrrinne in der Außenweser eine tideunabhängige Erreichbarkeit für Großcontainerschiffe mit einem Abladetiefgang von maximal 13,50 m ermöglicht werden. Tideunabhängig heißt, dass die Schiffe den Hafen jederzeit anlaufen und verlassen können. 

Für den Hafen Brake soll durch den Ausbau der Fahrrinne in der Unterweser (Nord) eine tideabhängige Erreichbarkeit des Hafens Brake für Massengutschiffe mit einem Abladetiefgang von maximal 12,80 m ermöglicht werden. Tideabhängig heißt, dass die Schiffe den Hafen Brake nur bei Flut anlaufen und verlassen können.

In welchen Abschnitten wird die Weser anpasst?

Für die Anpassung der Außenweser wird zwischen km 120 und dem Containerterminal bei km 69,55 die Fahrrinnensohle neu festgelegt. In vielen Bereichen ist aufgrund der natürlichen Gegebenheiten bereits eine ausreichende Sohltiefe vorhanden.

Für die Anpassung der Unterweser (Nord) wird zwischen km 58 und dem Seehafen Brake bei km 40,5 die Fahrrinnensohle neu festgelegt. Auch bei der Unterweser (Nord) ist in vielen Bereichen aufgrund der natürlichen Gegebenheiten bereits eine ausreichende Sohltiefe vorhanden.

Wer genehmigt die Fahrrinnenanpassung?

Die Genehmigung / Zulassung der Fahrrinnenanpassung erfolgt nach dem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) per Gesetz durch den Deutschen Bundestag.

Das 2020 in Kraft getretene MgvG schafft ein Verfahren, um Verkehrsinfrastrukturprojekte durch Gesetz anstelle eines Verwaltungsaktes zulassen zu können. Im MgvG sind insgesamt 28 Projekte der Verkehrsträger Straße, Schiene und Bundeswasserstraße benannt, die nach dem MgvG zugelassen werden können.

https://www.gesetze-im-internet.de/magvg/BJNR064000020.html

Wer setzt die Fahrrinnenanpassung um?

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, vertreten durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee, ist als Träger des Vorhabens (TdV) für die Planung und spätere Umsetzung der Weseranpassung verantwortlich.

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In welchem Verfahrensschritt können Einwendungen und Stellungnahmen abgegeben werden?

Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Projekt können im Anhörungsverfahren (vorbereitendes Verfahren) abgegeben werden. Nach jetzigem Planungsstand wird das Anhörungsverfahren für die Weseranpassung im Verlauf des Jahres 2023 angestrebt.

Wozu wird die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt?

Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht es, Bürgerinnen und Bürger in das Projekt mit einzubeziehen. Sie findet statt, bevor der Träger des Vorhabens (TdV) den Antrag auf Durchführung des vorbereitenden Verfahrens stellt. Mit der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung unterrichtet der TdV die betroffene Öffentlichkeit über:

  • die Ziele des Verkehrsinfrastrukturprojektes
  • die Mittel, die erforderlich sind, um das Verkehrsinfrastrukturprojekt zu verwirklichen
  • die voraussichtlichen Auswirkungen des Verkehrsinfrastrukturprojektes

Die Ergebnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung werden der betroffenen Öffentlichkeit und der für die Durchführung des vorbereitenden Verfahrens zuständigen Behörde mitgeteilt.

Welche Schritte beinhaltet das Zulassungsverfahren nach MgvG?

Vor der Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens im Deutschen Bundestag ist ein vorbereitendes Verfahren durchzuführen. Dies geschieht nach einem entsprechenden Antrag des Trägers des Vorhabens.

Das vorbereitende Verfahren umfasst:

  • die Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen
  • ein Anhörungsverfahren
  • die Erstellung eines Abschlussberichtes

Der Abschlussbericht entspricht bezüglich seines Aufbaus und Inhalts einem Planfeststellungsbeschluss. Er ist so zu erstellen, dass durch ihn die Entscheidung des Deutschen Bundestages nicht vorweggenommen wird. In dem Abschlussbericht muss soweit wie möglich Raum für eigene Abwägungen des Gesetzgebers gelassen werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/magvg/BJNR064000020.html

Was passiert mit dem Baggergut?

Die Herstellung der neuen Fahrrinnensohle erfolgt überwiegend mit einem Laderaumsaugbagger (Hopperbagger) oder mit einem Wasserinjektionsgerät. Die mit dem Hopperbagger mobilisierten Sedimente sollen auf die genehmigten Umlagerungsflächen in der Außenweser verbracht werden.

Im Bereich der Unterweser (Nord) kommt neben dem Hopperbagger auch das Wasserinjektionsgerät zum Einsatz. Die durch die Wasserinjektion gelösten Sedimente werden von der natürlichen Tideströmung in benachbarte tiefere Bereiche umgelagert.

Sind auch Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen?

Die Weseranpassung ist mit Eingriffen in die Natur verbunden, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit sich bringen. Hierfür fertigen Umweltgutachter einen ausführlichen Umweltbericht an, in dem die Schwere der Eingriffe und ihre Folgen für die Natur beschrieben werden. Dabei werden verfügbare Umweltdaten zusammengetragen und auch neue Daten erhoben, z.B. werden Pflanzengemeinschaften kartiert und verschiedene wichtige Tierbestände erfasst. Es ist nach jetzigem Wissen davon auszugehen, dass einige Bestandteile der Natur (sog. Schutzgüter) von der Weseranpassung erheblich beeinträchtigt werden.

Wenn sich diese Erheblichkeit auch nach allen ausführbaren Begrenzungen der Auswirkungen bestätigt, müssen diese Beeinträchtigungen ausgeglichen oder ersetzt werden. In einem weiteren Fachgutachten, dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP), werden die Auswirkungen beurteilt und berechnet, um den Bedarf an Ausgleich und Ersatz festzustellen. Dieser Ausgleich und Ersatz soll möglichst gut zu den tatsächlich beeinträchtigten Schutzgütern passen. Dafür werden im LBP verschiedene Maßnahmen entwickelt, die diese betroffenen Schutzgüter stärken, z.B. indem neue oder verbesserte Lebensräume hergestellt werden. Ohne das Ergebnis der Umweltprüfungen vorwegzunehmen, ist davon auszugehen, dass mehrere solcher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (sog. Kompensationsmaßnahmen) an verschiedenen Abschnitten des Flusses notwendig sein werden, um in Summe den verursachten Schaden für die Natur wieder wettzumachen. Bei der Planung dieser Kompensationsmaßnahmen werden sowohl die betroffene Öffentlichkeit als auch die zuständigen Fachbehörden der Länder Bremen und Niedersachsen eingebunden.

Wer führt das vorbereitende Verfahren durch?

Die zuständige Behörde für die Durchführung des vorbereitenden Verfahrens für die Weseranpassung ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.

https://www.gdws.wsv.bund.de/DE/startseite/startseite_node.html